Verkaufen Sie Ihr Haus an der Costa Blanca? Hier finden Sie die Steuerinformationen, die Sie brauchen!
Sind Sie in Spanien steuerlich ansässig und 65 Jahre oder älter ? Großartige Neuigkeiten! Wenn Sie planen, Ihr Haupthaus an der Costa Blanca zu verkaufen und es seit mehr als drei Jahren besitzen, sind Sie von der Zahlung der Kapitalertragssteuer befreit , auch wenn Sie einen Gewinn erzielen.
Wenn Sie jedoch seit weniger als drei Jahren Eigentümer Ihres Hauptwohnsitzes sind, fällt auf den Gewinn eine Kapitalertragssteuer von 19 % an. Diese Steuer ist im darauffolgenden Jahr bei Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung fällig.
Planen Sie den Verkauf einer Zweitwohnung ? Im Gegensatz zu Hauptwohnsitzen gilt die Kapitalertragssteuer für alle erzielten Gewinne , unabhängig von Ihrem Alter oder der Dauer der Eigentümerschaft des Hauses.
Verkaufen Sie in Ciudad Quesada oder nahegelegenen Urbanisationen?
Folgendes müssen Sie beachten:
- Steuerlicher Wohnsitz – Bestätigen Sie Ihren Status, um Ihre steuerlichen Pflichten zu verstehen. Für Steuerinländer und Nichtansässige gelten unterschiedliche Steuervorschriften.
- Besitzdauer : Die Dauer, über die Sie Ihre Immobilie besitzen, kann einen großen Einfluss auf Ihre Steuerpflichten haben.
- Steuererklärungen : Seien Sie bereit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und kennen Sie die Fristen, um Strafen zu vermeiden.
Wir möchten unsere Kunden mit nützlichen Informationen auf dem Laufenden halten.
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