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Visum für gemeinnützige Organisationen

Visum für gemeinnützige Organisationen
2 Feb 2024

Das Non-Profit-Aufenthaltsvisum

Dieses Visum ist ideal für Personen, die in Spanien leben möchten, aber nicht beabsichtigen, in Spanien zu arbeiten. Sie können weiterhin aus der Ferne arbeiten, aber keine Finanzaktivitäten innerhalb Spaniens durchführen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Wer länger als drei Monate in Spanien bleiben möchte und über das nötige Einkommen und/oder Ersparnisse verfügt, kann ein Non-Profit-Visum beantragen.

Allgemeine Anforderungen

  • Sie dürfen weder in Spanien noch in einem anderen Land wegen Straftaten, die nach spanischem Recht anerkannt sind, vorbestraft sein.
  • Es ist Ihnen nicht gestattet, sich illegal in Spanien aufzuhalten.
  • Ihnen sollte die Einreise nach Spanien nicht verboten werden.
  • Sie müssen über die notwendigen finanziellen Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten verfügen.

Finanzielle Anforderungen

Sie müssen nachweisen, dass Sie jedes Jahr 400 % des IPREM auf Ihrem Bankkonto erhalten.

Das IPREM für 2024 beträgt 600 € pro Monat. Sie benötigen also ein festes monatliches Einkommen von 2.400 € oder 28.800 € pro Jahr. Wenn Sie Ersparnisse verwenden, müssen Sie für das erste Jahr Ihres Non-Profit-Visums 28.800 € auf Ihrer Bank haben. Sie können eine Kombination aus Ersparnissen und Einkommen erzielen.

Für jedes weitere Familienmitglied benötigen Sie 100 % des IPREM – 7.200 € pro Jahr.

Visa Erweiterung

Sie erhalten zunächst ein Aufenthaltsvisum für ein Jahr. Am Ende des ersten Jahres müssen Sie Ihr Visum um zwei Jahre verlängern. Da die Verlängerung zwei Jahre dauert, werden Sie möglicherweise aufgefordert, nachzuweisen, dass Sie über die doppelten finanziellen Anforderungen verfügen. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich einen Anwalt zu konsultieren.

Sobald Sie drei Jahre in Spanien gelebt haben, müssen Sie Ihr Visum um weitere zwei Jahre verlängern, was bis zu fünf Jahre dauern kann. Nach fünf Jahren erhalten Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und unterliegen keinen Arbeitsbeschränkungen mehr.

Krankenversicherung

Sie haben keinen Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem und müssen daher eine private Krankenversicherung abschließen. Dies ist eine gesetzliche Anforderung und Ihnen wird kein Non-Profit-Visum oder eine Visumverlängerung gewährt, ohne den Nachweis zu erbringen, dass Sie über eine in Spanien anerkannte Krankenversicherung verfügen.

So beantragen Sie ein Nonprofit-Visum

  • Sie müssen ein Antragsformular mit Belegen an das spanische Konsulat in Ihrem Herkunftsland senden.
  • Sie müssen die erforderlichen Anmeldegebühren innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Einreichung Ihrer Bewerbung bezahlen.
  • Sobald Ihr Antrag angenommen wurde (dies muss innerhalb von drei Monaten erfolgen), haben Sie einen Monat Zeit, um das Visum persönlich abzuholen, und müssen innerhalb von drei Monaten nach Spanien einreisen.
  • Innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Spanien müssen Sie den Ausländerausweis (TIE) beantragen.

Professionelle Hilfe

Eine selbstständige Antragstellung ist zwar möglich, Fehler können jedoch kostspielig sein. Es empfiehlt sich daher, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

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